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Bürgerschaft / Landtag

08.10.2008

BIW-Anfrage an den Senat zum Thema: „Innere Sicherheit: Türkisch-arabische Großfamilie M."

Anfrage und Antwort von der Sitzung der Bremischen Bürgerschat vom 08.10.2008
 

Abg. Timke (BiW): Ich frage den Senat:

Erstens:

Gegen wie viele Angehörige der Großfamilie ‚M’ sind im Zeitraum von 2003 bis heute Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet worden, wie viele davon führten zu einer rechtskräftigen Verurteilung?

Zweitens:

Welche Staatsangehörigkeiten haben die straffällig gewordenen Mitglieder der Großfamilie ‚M’?

Drittens:

Wie viele Personen rechnen nach den Erkenntnissen der Polizei zur Großfamilie ‚M’ beziehungsweise zu ihrem unmittelbaren Umfeld?

Präsident Weber: Diese Frage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Staatsrat Professor Stauch: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Handlungskonzepts „Stopp der Jugendgewalt“ haben die Polizei Bremen und die Staatsanwaltschaft sich intensiv auch mit dem Phänomen sogenannter Hochrisikofamilien befasst. Untersucht wird insbesondere die Bedeutung dieses Phänomens für die Kriminalitätsentwicklung. Dabei werden auch die familiäre Herkunft und die ethnische Zugehörigkeit solcher Gruppen in die Untersuchung einbezogen. Bei der analytischen Betrachtung dieser ‚Hochrisikofamilien’ zeigte sich, dass mit den derzeit zur Verfügung stehenden Daten eine konkrete Zuordnung bestimmter Personen zu einzelnen Großfamilien oder deren unmittelbaren Umfeld nicht zweifelsfrei möglich ist. Die in Frage 1 erbetenen konkreten Zahlenangaben sind deshalb so nicht möglich. Selbst wenn Sie den Klarnamen der Familie genannt hätten, wäre die Frage nicht zu beantworten. Im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister werden verwandtschaftliche Verhältnisse nicht erfasst. Damit lässt sich auch nicht feststellen, ob Personen gleichen Namens miteinander verwandt sind. Im Übrigen wären bei einer Veröffentlichung solcher persönlichen Daten die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zu Frage 2: Eine Beantwortung ist aus den zu Frage 1 genannten Gründen nicht möglich.

Zu Frage 3: Nach den Erkenntnissen der Polizei sind circa 1400 Personen zur Großfamilie M beziehungsweise zu ihrem unmittelbaren Umfeld zu rechnen. Circa 440 Personen sind davon bislang als Tatverdächtige in Erscheinung getreten. Eine weitergehende Antwort ist aus den zu Frage 1 genannten Gründen nicht möglich. – Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners! – Bitte sehr!

Abg. Hinners (CDU): Herr Staatsrat, Sie haben eben davon gesprochen, dass im Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ Hochrisikofamilien eine besondere Rolle spielen. Können Sie das näher erläutern?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Prof. Stauch: Das kann ich näher erläutern! Dort geht es insbesondere um die Frage der Intensivtäter, und wir haben eine Reihe von Intensivtätern, die aus diesem Feld der Hochrisikofamilien stammen, und das wird in diesem Zusammenhang genauer betrachtet. Wir haben 140 jugendliche Intensivtäter in Bremen. Als Intensivtäter werden Personen erfasst, die zehn gewichtige Straftaten begangen haben. Zu diesen Intensivtätern werden personenorientierte Berichte erstellt, da wird das gesamte Umfeld beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird dann auch eruiert, wie die familiären Verhältnisse sind.
Zu diesem Begriff der Hochrisikofamilie kann ich vielleicht noch etwas sagen, das ist vom Innenressort entwickelt worden. Eine Hochrisikofamilie wird dann angenommen, wenn mehrere Familienmitglieder Straftaten begangen haben und zusätzlich in der Familie eine hohe Belastung mit Risikofaktoren vorliegt, also Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit von Hilfe, Sucht, geringe deutsche Sprachkenntnisse, Schulverweigerung, Gewalt in der Familie, Kriminalität der Eltern. Das sind Gesichtspunkte für diesen Begriff der Hochrisikofamilien.
Man beleuchtet das Umfeld, um einzelne Täter auch in ihrem Zusammenhang zu betrachten, nicht um sie wegen ihrer Familienzugehörigkeit zu betrachten. Jeder Täter wird natürlich nach seiner Tat betrachtet. Die Staatsanwaltschaft verfolgt auch immer nur Einzeltäter. Sie verfolgt Täter nicht deshalb, weil sie Mitglied von Familien sind. Es richtet sich immer gegen Einzeltäter. Deshalb können wir hier für die Staatsanwaltschaft natürlich nicht erklären, in welchem familiären Zusammenhang sie stehen. Aber in diesem Zusammenhang werden Hochrisikofamilien näher betrachtet.

Präsident Weber: Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Hinners (CDU): Gibt es aus Ihrer Sicht einen signifikant hohen Anteil in diesen Familien mit Migrationshintergrund?

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Das haben wir geahnt! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das mit der Sippenhaft ist vorbei!)

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Prof. Stauch: Das können wir so natürlich nicht sagen, weil allein schon die Zuordnung zu den Familien ein großes Problem darstellt. Sie sehen es schon an der Zahl: Bei der einen Familie rechnen wir 1400 Personen dazu. Ich glaube, wir müssen uns davor hüten, eine ganze Familie unter Generalverdacht zu stellen!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Das verbietet sich für die Staatsanwaltschaft ohnehin, weil immer nur Einzeltaten verfolgt, und Einzeltäter ins Visier genommen werden und nicht nach der Familienzusammengehörigkeit gefragt wird.

Quelle: Bremische Bürgerschaft, Plenarprotokoll (17/29), Sitzung vom 08.10.2008.


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